Wann du „du“ und wann du „Du“ schreiben solltest
Bei den verschiedenen Anredeformen herrscht spätestens seit der Rechtschreibreform im Jahr 2006 noch weniger Klarheit als vorher: Darf nun alles kleingeschrieben werden? Oder bleibt es dabei, dass „Du“ genauso wie „Sie“ großgeschrieben werden muss, unabhängig von der Textsorte? In diesem Schreibtipp wirst du z.B. durchgehend kleingeschrieben. Ist das jetzt unverschämt oder doch okay? Hm.
Eine Frage der Höflichkeit?
Jein. „Du“ verhält sich seit 2006 anders als das formelle „Sie“, welches in der Anrede weiterhin zwingend großgeschrieben wird. Das gilt gleichermaßen für die formellen Pluralformen „Ihr/Ihnen“, und zwar durch alle Textsorten hindurch. Ohne Ausnahme. Easy!
Bist du mit deiner Leserschaft jedoch in ungezwungen-lockerem Kontakt oder sind etwa Kinder angesprochen, muss vorab klar sein: Wendet sich dein Text wirklich an diese eine, dir namentlich bekannte Person … oder weißt du nicht genau, wer ihn lesen wird? Je nach Textsorte hast du dann die Qual der Wahl.
Persönliches Anschreiben sind nicht Werbetext, Broschüre, Blogpost & Co.
Immer dann, wenn in einem Text informell geduzt werden soll, ist die Kleinschreibung von „du/ihr/euch“ etc. korrekt. (Jawohl, sogar in Briefen und Grußkarten – auch wenn diese Anrede älteren Semestern als unhöflich aufstoßen mag.)
Die unbedingte Kleinschreibung gilt im Besonderen für unspezifische Leserschaften, etwa in
- Webtexten oder Blogposts,
- Broschüren und Werbeanzeigen,
- Fragebögen und Formularen.
Immerhin kannst du dabei nie wissen, wer genau deine elaborierten Wortfolgen verschlingen wird, nicht wahr? 🙂
Groß darf das „Du“ nur dann geschrieben werden, wenn der Text persönlich einen ganz bestimmten, namentlich bekannten Menschen adressiert, also z.B. in
- einem Brief,
- einer E-Mail,
- einer Messenger-Nachricht,
- einer Geburtstagskarte,
- oder einem ähnlich exklusiven Text.
#365schreibtipps #richtigschreiben